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Wohnungsbaugenossenschaft Laatzen eG
Der nachstehende Terminplan enthält einen Überblick über die notwendigen Aktivitäten und deren Reihenfolge für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung im Jahre 2025. Die Termine sind in der ersten Sitzung des Wahlvorstandes am 28.10.2024 abzustimmen.
(Stand: 19.08.2024)
1 Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie uns diese zum Zweck Ihrer Kandidatur zur Wahl der Vertreterversammlung im Jahr 2025 für die Wohnungsbaugenossenschaft Laatzen eG, Wiesenstraße 2, 30880 Laatzen zur Verfügung stellen.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können, wie beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse. Diese Datenschutzhinweise erfassen auch die Fälle, in denen die hier aufgeführten Daten der Genossenschaft aufgrund anderer Zwecke bereits vorliegen.
2 Hinweise zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist die Wohnungsbaugenossenschaft Laatzen eG, Wiesenstraße 2, 30880 Laatzen. Verantwortliche Stelle ist die juristische Person, die allein oder gemeinsam mit
anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
3 Datenschutzbeauftragter
Wir haben für unser Unternehmen einen Datenschutzbeauftragen bestellt. Sollten Sie Fragen haben oder eine Kontaktaufnahme zu unserem Datenschutzbeauftragten wünschen, so ist dies unter folgender E-Mail-Adresse möglich: datenschutzteam126@s-con.de oder postalisch an S-CON GmbH & Co. KG, Podbielskistraße. 386, 30659 Hannover.
4 Zulässigkeit und Zweckbestimmung der Datenverarbeitung
4.1
Der Wahlvorstand benötigt auf dem jeweiligen Wahlvorschlag die Nachnamen, Vornamen sowie die Anschrift der jeweiligen Kandidaten, um die Zuordnung zum jeweiligen Wahlbezirk vornehmen zu können. Ferner benötigt der Wahlvorstand auf dem jeweiligen Wahlvorschlag eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der jeweiligen Kandidaten, um ggf. kurzfristig Kontakt mit den Kandidaten aufnehmen zu können.
Auf den Stimmzetteln werden Nachnamen und Vornamen der jeweiligen Kandidaten benötigt, um die Wahl vornehmen zu können. Soweit Vor- und Nachname von zwei oder mehr Kandidaten gleich lauten, muss der Stimmzettel auch jeweils die Anschrift der jeweiligen Kandidaten enthalten.
Nach § 43a Abs. 6 GenG ist eine Liste mit den Nachnamen, Vornamen sowie den Anschriften oder Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter zur Einsichtnahme für die Mitglieder mindestens zwei Wochen lang in den Geschäftsräumen der Genossenschaft und ihren Niederlassungen auszulegen oder bis zum Ende der Amtszeit der Vertreter auf der Internetseite der Genossenschaft zugänglich zu machen. Die Auslegung oder die Zugänglichkeit im Internet ist in einem öffentlichen Blatt bekannt zu machen. Soweit es die zuvor genannten Daten betrifft, ist daher die Verarbeitung dieser Daten für die Durchführung der Vertreterwahl unter Einbeziehung Ihrer Kandidatur zum einen erforderlich und damit zulässig (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO) und zum anderen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, diese Daten im Falle einer Kandidatur Ihrerseits zu verarbeiten (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO).
Ferner haben wir ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung dieser Daten (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Ohne die Verarbeitung dieser Daten könnten wir Ihre Kandidatur nicht zulassen.
4.2
Die unter 4.1 genannte Liste liegt für 2 Wochen in den Geschäftsräumen der Genossenschaft aus. Auch nach Ablauf der Frist zur Auslegung können Mitglieder jederzeit eine Abschrift dieser Liste verlangen.
5 Rechte bezüglich personenbezogener Daten
Sie haben jederzeit das Recht:
- auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter folgender Adresse an uns wenden: -------
6 Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns gemäß Punkt 4 zur Verfügung stellen, werden bei uns so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung der Vertreterwahl oder die Erfüllung der damit verbundenen Pflichten oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
Gesonderter Hinweis zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften:
Bei Notwendigkeit der Erhaltung von Beweismitteln, etwa im Rahmen gerichtlicher Verfahren, wird auf folgende Speicherungsfristen gesondert hingewiesen: Die Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können bei Vorhandensein eines gerichtlichen Titels bis zu 30 Jahre betragen (§§ 195 ff. BGB). Sofern kein gerichtlicher Titel gegen die betroffene Person erwirkt wurde, greift die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.
7 Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte
Wir übermitteln an folgende externe Empfänger (Bsp.: Webseitenbetreiber, Anbieter
von Online-Wahlen) folgende Kategorien personenbezogener Daten:
_____________________________
Name, Anschrift
_____________________________________
Kategorien personenbezogener Daten
_____________________________
Name, Anschrift
_____________________________________
Kategorien personenbezogener Daten
_____________________________
Name, Anschrift
_____________________________________
Kategorien personenbezogener Daten
8 Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten und/oder internationale Organisationen
Derzeit findet keine Datenübermittlung an Drittstaaten und/oder internationale Organisationen statt. Dies ist auch nicht geplant.
9 Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die:
Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde
Mitbestimmung wird bei der Wohnungsbaugenossenschaft Laatzen großgeschrieben: Über die
Vertreterversammlung hat jedes Mitglied die Möglichkeit, die Zukunft der WBG mitzugestalten.
Im Frühjahr 2025 stehen erneut Wahlen für das oberste Gremium der Genossenschaft an. Dann
endet die fünfjährige Amtszeit der amtierenden Vertreter. Jedes geschäftsfähige WBG-Mitglied
kann sich für die Wahl aufstellen lassen.
Alle volljährigen und geschäftsfähigen Mitglieder
der Genossenschaft können mitbestimmen,
indem sie ihren Wunschkandidaten
wählen oder sich selbst zur Wahl stellen.
Die gewählten Vertreter bewirken durch ihre
Beschlussfassung in der Vertreterversammlung,
dass die Genossenschaft Ihre Aufgaben
erfüllen kann. Somit gestalten Sie gemeinsam
mit Vorstand und Aufsichtsrat die Zukunft der
Genossenschaft.
Der Aufsichtsrat der Wohnungsbaugenossenschaft
Laatzen wird von der Vertreterversammlung
gewählt. Er hat die Aufgabe,
den Vorstand in seiner Geschäftsführung
umfassend zu überwachen und im Interesse
der WBG-Mitglieder zu beraten. Der Aufsichtsrat
hat außerdem den Jahresabschluss und
den Lagebericht zu prüfen und der Vertreterversammlung
über das Prüfungsergebnis zu
berichten.
Das geschäftsführende Gremium ist gesetzlicher
Vertreter der Genossenschaft nach
innen und nach außen. Er ist für die Organisation
der Genossenschaft und die gesamte Geschäftspolitik
verantwortlich. Er führt die Geschäfte
gemäß der gesetzlichen Vorschriften
und der Satzung der Genossenschaft. In der
Sitzung des Aufsichtsrates hat der Vorstand
die erforderlichen Auskünfte über geschäftliche
Angelegenheiten zu erteilen.
Gemäß § 1 Abs. 2 der Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung besteht der Wahlvorstand aus mindestens fünf Personen und setzt sich zusammen aus
- 1 Mitglied des Vorstandes (bestellte Mitglieder),
- 1 Mitglied des Aufsichtsrates (bestellte Mitglieder) und
- 3 Mitgliedern der Genossenschaft, die weder dem Vorstand noch
dem Aufsichtsrat angehören (gewählte Mitglieder).
Dabei müssen die Mitglieder des Wahlvorstandes, die nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehören, überwiegen.
Frau Evelyn Noormann
Herr Hans-Joachim Brunkau
Frau Birgit Hofmann
Herr Gerhard Brandes
Herr Dirk Martin
Herr Martin Stegen
Die Vertreterversammlung hat am 20.06.2024 die neue Wahlordnung beschlossen
Sie beschließen den Jahresabschluss,
entscheiden über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates und über Änderungen der Satzung. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
In der Regel tagt die Vertreterversammlung
einmal im Jahr.
Für die Arbeit sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Sie sollten lediglich das Interesse an den Belangen der WBG Laatzen mitbringen.
Ihre Ansprechpartner/innnen bei der WBG Laatzen für weitere Informationen:
Team Vermietung und Bewirtschaftung
Tel.: 87897-10
Mail: vermietung@wbg-laatzen.de
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