Vertreterwahl

2025 

Annahme der Kandidatur zur Vertreterwahl 2025

Annahme der Kandidatur

Ich bin mit der Benennung als Kandidatin/Kandidat zur Vertreterversammlung einverstanden und im Falle meiner Wahl als Vertreterin/Vertreter oder Ersatzvertreterin/Ersatzvertreter zur Annahme des mit dem Ende der (ordentlichen) Vertreterversammlung 2025 beginnenden Amtes für den betreffenden Wahlbezirk bereit. Die Einwilligung umfasst das Einverständnis zur Kandidatur, die Bereitstellung der Daten für die Vorstellung als Kandidatin/Kandidat, das Einverständnis zur Veröffentlichung der Kontaktdaten auf der Liste der gewählten Vertreterinnen/Vertreter und Ersatzvertreterinnen/Ersatzvertreter sowie die Bekanntmachung in der Mitgliederzeitung „Ausblick" und auf der Internetseite der Genossenschaft. Ich wurde darauf hingewiesen, dass mir jederzeit der Widerruf der Einwilligung zur Verwendung der freiwillig gemachten Daten und des Fotos möglich ist. Sollte die Einwilligung nicht erteilt werden oder entsprechender Widerruf eingehen, so findet keine weitere Verwendung der Daten und des Fotos statt. Ausnahme hiervon stellt die zur Zeit des Widerrufs bereits gedruckte Ausgabe der Zeitschrift „Ausblick" bzw. die gedruckte Kandidatenliste dar.

Die Informationen nach Art. 13 DSGVO habe ich zur Kenntnis genommen.

Bekanntmachung zur Vertreterwahl 2025


Gemäß § 6 der Wahlordnung wird bekannt gegeben, dass die Wählerlisten in der Zeit vom 06.01. bis 17.01.2025 in den Geschäftsräumen der Genossenschaft eingesehen werden können.

Wohnungsbaugenossenschaft Laatzen eG, Wiesenstr. 2, 30880 Laatzen.

Der Wahlvorstand


Bekanntmachung der Wahl der Vertreterinnen/Vertreter zur Vertreterversammlung 2025


Sehr geehrte Mitglieder,

 

die Amtszeit unserer bisherigen Vertreterinnen/Vertreter sowie Ersatzvertreterinnen/Ersatzvertreter endet gemäß § 31 Abs. 5 der Satzung mit dem Ablauf der (ordentlichen) Vertreterversammlung des Jahres 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Neuwahl der Vertreter und Ersatzvertreter stattfinden, deren Amtszeit sich daran anschließt.

 

Am 24.06.2024 hat die Vertreterversammlung eine neue Wahlordnung beschlossen und die von ihr gemäß § 1 Abs. 2 dieser Wahlordnung zu bestimmenden Mitgliedern des Wahlvorstandes gewählt. Der Wahlvorstand hat in seiner Sitzung am 25.11.2024 die zur Durchführung der Wahl notwendigen Beschlüsse gefasst.

 

Die für die Vertreterwahl wesentlichen Punkte sind:

 

1.      Die Wahl findet als hybride Wahl statt. Sie können Ihre Stimme online abgeben oder per Briefwahl teilnehmen. Wenn Sie durch Briefwahl teilnehmen möchten, teilen Sie uns dies bitte bis spätestens zum 31.01.2025 mit, damit wir Ihnen die nötigen Unterlagen zuschicken können. Alle übrigen Mitglieder erhalten die Zugangsdaten für die Online-Wahl.

2.      Der Wahlzeitraum beginnt mit dem Versand der Wahlunterlagen und endet am letzten Wahltag, Montag, dem 7. April 2025 16:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie die ausgefüllten Wahlunterlagen an die Wohnungsbaugenossenschaft Laatzen eG zurücksenden. Die Möglichkeit der digitalen Abstimmung ist über den Onlinezugang ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt möglich. Die Wahlunterlagen bzw. Zugangsdaten für die digitale Abstimmung erhalten Sie bis zum 21.03.2025.

3.      Es sind 68 Mitglieder als Vertreterinnen/Vertreter zu wählen. Die Anzahl der als Ersatzvertreterinnen/ Ersatzvertreter zu wählenden Mitgliedern ist unbegrenzt.

4.      Die Wahl findet in Wahlbezirken statt. Die Einteilung der Wahlbezirke und die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen/Vertreter wurde wie folgt festgelegt:         

  Wahlbezirk - Ortsteil -  zu wählende Vertreter

   1 -  Alt-Laatzen -  26

   2 -  Laatzen -Mitte - 18

   3 -  Hemmingen - 6

   4 -  Rethen, Gleidingen, Bemerode - 10

   5 - Mitglieder ohne WBG-Wohnung - 8

   

5.      Die Wählerlisten können in der Zeit vom Montag, dem 06.01.2025, bis Freitag, dem 17.01.2025, (jeweils montags bis freitags) im Verwaltungsgebäude der Wohnungsbaugenossenschaft Laatzen eG während der üblichen Öffnungszeiten (Montag und Donnerstag 09:30 - 12:00 Uhr und Montag 13:30 - 17:30 Uhr) sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.


Wählen kann nur, wer in der Wählerliste eingetragen ist. Somit werden die Wählerlisten regelmäßig um zu- oder abgehende Mitglieder ergänzt. Einsprüche gegen die Wählerlisten müssen schriftlich während der Auslegungsfrist beim Wahlvorstand eingereicht werden. Der Wahlvorstand ist berechtigt, von dem Mitglied die Vorlage eines amtlichen Ausweises zu verlangen, um die Identität festzustellen.


6.      Der Wahlvorstand erarbeitet eine Kandidatenliste je Wahlbezirk. Weitere Vorschläge für einzelne Kandidatinnen/Kandidaten können direkt an den Wahlvorstand gerichtet werden und müssen dem Wahlvorstand spätestens am Montag, dem 03.02.2025, vorliegen. Dem Vorschlag ist eine Erklärung der bzw. des Vorgeschlagenen beizufügen, dass sie bzw. er mit der Benennung für den betreffenden Wahlbezirk einverstanden ist.


Kandidatinnen/Kandidaten dürfen nur auf einer Liste kandidieren. Die Listen müssen folgende Angaben enthalten:     
 

1. Name und Vorname,     
2. Anschrift und     
3. Einverständniserklärung zur Kandidatur.
 
7.      Die geprüften Kandidatenlisten können in der Zeit vom Montag, dem 17.02.2025, bis Freitag, dem 28.02.2025, (jeweils montags bis freitags) im Verwaltungsgebäude der Wohnungsbaugenossenschaft Laatzen eG während der üblichen Öffnungszeiten (siehe unten) sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.


Sämtlicher die Wahl betreffende Schriftverkehr ist zu richten an:


Wohnungsbaugenossenschaft Laatzen eG

Wahlvorstand

Wiesenstraße 2

30880 Laatzen


Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite: www.wbg-laatzen.de/vertreterwahl


oder über den nebenstehenden QR-Code.


Freundliche Grüße


Wohnungsbaugenossenschaft Laatzen eG

       
Der Vorsitzende des Wahlvorstandes


gez. Stegen


Antrag zur Briefwahl

Sollten Sie Sie per Briefwahl an der Vertreterwahl teilnehmen wollen, teilen Sie uns dies bitte bis spätestens 31.01.2025 über dieses Formular mit.

Briefwahlantrag

Guten Tag, hiermit beantrage ich die Unterlagen für die Briefwahl Vertreterwahl 2025. Mit ist bewusst, dass ich dann nur per Briefwahl und nicht an der Online-Wahl teilnehmen kann.

Datenschutzhinweise Vertreterwahl 2025

(Stand: 19.08.2024)


1 Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie uns diese zum Zweck Ihrer Kandidatur zur Wahl der Vertreterversammlung im Jahr 2025 für die Wohnungsbaugenossenschaft Laatzen eG, Wiesenstraße 2, 30880 Laatzen zur Verfügung stellen.

Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können, wie beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse. Diese Datenschutzhinweise erfassen auch die Fälle, in denen die hier aufgeführten Daten der Genossenschaft aufgrund anderer Zwecke bereits vorliegen.

 

2 Hinweise zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist die Wohnungsbaugenossenschaft Laatzen eG, Wiesenstraße 2, 30880 Laatzen. Verantwortliche Stelle ist die juristische Person, die allein oder gemeinsam mit

anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

 

3 Datenschutzbeauftragter

Wir haben für unser Unternehmen einen Datenschutzbeauftragen bestellt. Sollten Sie Fragen haben oder eine Kontaktaufnahme zu unserem Datenschutzbeauftragten wünschen, so ist dies unter folgender E-Mail-Adresse möglich: datenschutzteam126@s-con.de oder postalisch an S-CON GmbH & Co. KG, Podbielskistraße. 386, 30659 Hannover.

 

4 Zulässigkeit und Zweckbestimmung der Datenverarbeitung

4.1

Der Wahlvorstand benötigt auf dem jeweiligen Wahlvorschlag die Nachnamen, Vornamen sowie die Anschrift der jeweiligen Kandidaten, um die Zuordnung zum jeweiligen Wahlbezirk vornehmen zu können. Ferner benötigt der Wahlvorstand auf dem jeweiligen Wahlvorschlag eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der jeweiligen Kandidaten, um ggf. kurzfristig Kontakt mit den Kandidaten aufnehmen zu können.

Auf den Stimmzetteln werden Nachnamen und Vornamen der jeweiligen Kandidaten benötigt, um die Wahl vornehmen zu können. Soweit Vor- und Nachname von zwei oder mehr Kandidaten gleich lauten, muss der Stimmzettel auch jeweils die Anschrift der jeweiligen Kandidaten enthalten.

Nach § 43a Abs. 6 GenG ist eine Liste mit den Nachnamen, Vornamen sowie den Anschriften oder Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter zur Einsichtnahme für die Mitglieder mindestens zwei Wochen lang in den Geschäftsräumen der Genossenschaft und ihren Niederlassungen auszulegen oder bis zum Ende der Amtszeit der Vertreter auf der Internetseite der Genossenschaft zugänglich zu machen. Die Auslegung oder die Zugänglichkeit im Internet ist in einem öffentlichen Blatt bekannt zu machen. Soweit es die zuvor genannten Daten betrifft, ist daher die Verarbeitung dieser Daten für die Durchführung der Vertreterwahl unter Einbeziehung Ihrer Kandidatur zum einen erforderlich und damit zulässig (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO) und zum anderen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, diese Daten im Falle einer Kandidatur Ihrerseits zu verarbeiten (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO).

Ferner haben wir ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung dieser Daten (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Ohne die Verarbeitung dieser Daten könnten wir Ihre Kandidatur nicht zulassen.

4.2

Die unter 4.1 genannte Liste liegt für 2 Wochen in den Geschäftsräumen der Genossenschaft aus. Auch nach Ablauf der Frist zur Auslegung können Mitglieder jederzeit eine Abschrift dieser Liste verlangen.

 

5 Rechte bezüglich personenbezogener Daten

Sie haben jederzeit das Recht:

-        auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

-        auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)

-        auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

-        auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

-        auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

-        auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter folgender Adresse an uns wenden: -------


6 Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns gemäß Punkt 4 zur Verfügung stellen, werden bei uns so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung der Vertreterwahl oder die Erfüllung der damit verbundenen Pflichten oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.

Gesonderter Hinweis zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften:

Bei Notwendigkeit der Erhaltung von Beweismitteln, etwa im Rahmen gerichtlicher Verfahren, wird auf folgende Speicherungsfristen gesondert hingewiesen: Die Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können bei Vorhandensein eines gerichtlichen Titels bis zu 30 Jahre betragen (§§ 195 ff. BGB). Sofern kein gerichtlicher Titel gegen die betroffene Person erwirkt wurde, greift die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.

 

7 Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte

Wir übermitteln an folgende externe Empfänger (Bsp.: Webseitenbetreiber, Anbieter

von Online-Wahlen) folgende Kategorien personenbezogener Daten:

_____________________________

Name, Anschrift

_____________________________________

Kategorien personenbezogener Daten

_____________________________

Name, Anschrift

_____________________________________

Kategorien personenbezogener Daten

_____________________________

Name, Anschrift

_____________________________________

Kategorien personenbezogener Daten

 

8 Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten und/oder internationale Organisationen

Derzeit findet keine Datenübermittlung an Drittstaaten und/oder internationale Organisationen statt. Dies ist auch nicht geplant.

 

9 Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die:

Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde


Die Organe der WBG Laatzen

Mitbestimmung wird bei der Wohnungsbaugenossenschaft Laatzen großgeschrieben: Über die

Vertreterversammlung hat jedes Mitglied die Möglichkeit, die Zukunft der WBG mitzugestalten.

Im Frühjahr 2025 stehen erneut Wahlen für das oberste Gremium der Genossenschaft an. Dann

endet die fünfjährige Amtszeit der amtierenden Vertreter. Jedes geschäftsfähige WBG-Mitglied

kann sich für die Wahl aufstellen lassen.

Die Mitglieder

Alle volljährigen und geschäftsfähigen Mitglieder

der Genossenschaft können mitbestimmen,

indem sie ihren Wunschkandidaten

wählen oder sich selbst zur Wahl stellen.

Die gewählten Vertreter bewirken durch ihre

Beschlussfassung in der Vertreterversammlung,

dass die Genossenschaft Ihre Aufgaben

erfüllen kann. Somit gestalten Sie gemeinsam

mit Vorstand und Aufsichtsrat die Zukunft der

Genossenschaft.


Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Wohnungsbaugenossenschaft

Laatzen wird von der Vertreterversammlung

gewählt. Er hat die Aufgabe,

den Vorstand in seiner Geschäftsführung

umfassend zu überwachen und im Interesse

der WBG-Mitglieder zu beraten. Der Aufsichtsrat

hat außerdem den Jahresabschluss und

den Lagebericht zu prüfen und der Vertreterversammlung

über das Prüfungsergebnis zu

berichten.


Der Vorstand

Das geschäftsführende Gremium ist gesetzlicher

Vertreter der Genossenschaft nach

innen und nach außen. Er ist für die Organisation

der Genossenschaft und die gesamte Geschäftspolitik

verantwortlich. Er führt die Geschäfte

gemäß der gesetzlichen Vorschriften

und der Satzung der Genossenschaft. In der

Sitzung des Aufsichtsrates hat der Vorstand

die erforderlichen Auskünfte über geschäftliche

Angelegenheiten zu erteilen.

Wahlvorstand

Gemäß § 1 Abs. 2 der Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung besteht der Wahlvorstand aus mindestens fünf Personen und setzt sich zusammen aus

- 1 Mitglied des Vorstandes (bestellte Mitglieder),

- 1 Mitglied des Aufsichtsrates (bestellte Mitglieder) und

- 3 Mitgliedern der Genossenschaft, die weder dem Vorstand noch

dem Aufsichtsrat angehören (gewählte Mitglieder).

 Dabei müssen die Mitglieder des Wahlvorstandes, die nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehören, überwiegen.

Mitglieder der Genossenschaft

 Frau Evelyn Noormann

 Herr Hans-Joachim Brunkau

 Frau Birgit Hofmann

 Herr Gerhard Brandes

Mitglieder des Aufsichtsrates

Herr Dirk Martin

Frau Karin Schrader

Mitglieder des Vorstandes

 Herr Martin Stegen

Wahlordnung

Die Vertreterversammlung hat am 24.06.2024 die neue Wahlordnung beschlossen

Download Wahlordnung

FAQs

zum Vertreteramt

  • Wer kann kandidieren?

    Fast jeder! Zur Wahl stellen kann

  • Welche Aufgaben kommen auf die Vertreter zu?

    Lauter wichtige Entscheidungen:

  • Wie viel Zeit braucht es für dieses Ehrenamt?

    Nicht viel: Die Vertreter kommen

  • Was müssen Sie wissen?

    Für die Arbeit sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Sie sollten lediglich das Interesse an den Belangen der WBG Laatzen mitbringen.

  • Für wie lange verpflichtet man sich?

    Die Amtszeit eines Vertreters beträgt

Haben Sie noch Fragen ?

Ihre Ansprechpartner/innnen bei der WBG Laatzen für weitere Informationen:

Team Vermietung und Bewirtschaftung

Tel.: 87897-10

Mail: vermietung@wbg-laatzen.de

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