Vertreterwahl

2025 

Zustimmungserklärung über die Annahme der Wahl 

Vertreterwahl 2025 - Zustimmungserklärung

Datenschutzhinweise Vertreterwahl 2025

(Stand: 19.08.2024)


1 Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie uns diese zum Zweck Ihrer Kandidatur zur Wahl der Vertreterversammlung im Jahr 2025 für die Wohnungsbaugenossenschaft Laatzen eG, Wiesenstraße 2, 30880 Laatzen zur Verfügung stellen.

Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können, wie beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse. Diese Datenschutzhinweise erfassen auch die Fälle, in denen die hier aufgeführten Daten der Genossenschaft aufgrund anderer Zwecke bereits vorliegen.

 

2 Hinweise zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist die Wohnungsbaugenossenschaft Laatzen eG, Wiesenstraße 2, 30880 Laatzen. Verantwortliche Stelle ist die juristische Person, die allein oder gemeinsam mit

anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

 

3 Datenschutzbeauftragter

Wir haben für unser Unternehmen einen Datenschutzbeauftragen bestellt. Sollten Sie Fragen haben oder eine Kontaktaufnahme zu unserem Datenschutzbeauftragten wünschen, so ist dies unter folgender E-Mail-Adresse möglich: datenschutzteam126@s-con.de oder postalisch an S-CON GmbH & Co. KG, Podbielskistraße. 386, 30659 Hannover.

 

4 Zulässigkeit und Zweckbestimmung der Datenverarbeitung

4.1

Der Wahlvorstand benötigt auf dem jeweiligen Wahlvorschlag die Nachnamen, Vornamen sowie die Anschrift der jeweiligen Kandidaten, um die Zuordnung zum jeweiligen Wahlbezirk vornehmen zu können. Ferner benötigt der Wahlvorstand auf dem jeweiligen Wahlvorschlag eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der jeweiligen Kandidaten, um ggf. kurzfristig Kontakt mit den Kandidaten aufnehmen zu können.

Auf den Stimmzetteln werden Nachnamen und Vornamen der jeweiligen Kandidaten benötigt, um die Wahl vornehmen zu können. Soweit Vor- und Nachname von zwei oder mehr Kandidaten gleich lauten, muss der Stimmzettel auch jeweils die Anschrift der jeweiligen Kandidaten enthalten.

Nach § 43a Abs. 6 GenG ist eine Liste mit den Nachnamen, Vornamen sowie den Anschriften oder Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter zur Einsichtnahme für die Mitglieder mindestens zwei Wochen lang in den Geschäftsräumen der Genossenschaft und ihren Niederlassungen auszulegen oder bis zum Ende der Amtszeit der Vertreter auf der Internetseite der Genossenschaft zugänglich zu machen. Die Auslegung oder die Zugänglichkeit im Internet ist in einem öffentlichen Blatt bekannt zu machen. Soweit es die zuvor genannten Daten betrifft, ist daher die Verarbeitung dieser Daten für die Durchführung der Vertreterwahl unter Einbeziehung Ihrer Kandidatur zum einen erforderlich und damit zulässig (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO) und zum anderen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, diese Daten im Falle einer Kandidatur Ihrerseits zu verarbeiten (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO).

Ferner haben wir ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung dieser Daten (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Ohne die Verarbeitung dieser Daten könnten wir Ihre Kandidatur nicht zulassen.

4.2

Die unter 4.1 genannte Liste liegt für 2 Wochen in den Geschäftsräumen der Genossenschaft aus. Auch nach Ablauf der Frist zur Auslegung können Mitglieder jederzeit eine Abschrift dieser Liste verlangen.

 

5 Rechte bezüglich personenbezogener Daten

Sie haben jederzeit das Recht:

-        auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

-        auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)

-        auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

-        auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

-        auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

-        auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter folgender Adresse an uns wenden: -------


6 Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns gemäß Punkt 4 zur Verfügung stellen, werden bei uns so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung der Vertreterwahl oder die Erfüllung der damit verbundenen Pflichten oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.

Gesonderter Hinweis zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften:

Bei Notwendigkeit der Erhaltung von Beweismitteln, etwa im Rahmen gerichtlicher Verfahren, wird auf folgende Speicherungsfristen gesondert hingewiesen: Die Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können bei Vorhandensein eines gerichtlichen Titels bis zu 30 Jahre betragen (§§ 195 ff. BGB). Sofern kein gerichtlicher Titel gegen die betroffene Person erwirkt wurde, greift die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.

 

7 Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte

Wir übermitteln an folgende externe Empfänger (Bsp.: Webseitenbetreiber, Anbieter

von Online-Wahlen) folgende Kategorien personenbezogener Daten:

_____________________________

Name, Anschrift

_____________________________________

Kategorien personenbezogener Daten

_____________________________

Name, Anschrift

_____________________________________

Kategorien personenbezogener Daten

_____________________________

Name, Anschrift

_____________________________________

Kategorien personenbezogener Daten

 

8 Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten und/oder internationale Organisationen

Derzeit findet keine Datenübermittlung an Drittstaaten und/oder internationale Organisationen statt. Dies ist auch nicht geplant.

 

9 Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die:

Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde


Die Organe der WBG Laatzen

Mitbestimmung wird bei der Wohnungsbaugenossenschaft Laatzen großgeschrieben: Über die

Vertreterversammlung hat jedes Mitglied die Möglichkeit, die Zukunft der WBG mitzugestalten.

Im Frühjahr 2025 stehen erneut Wahlen für das oberste Gremium der Genossenschaft an. Dann

endet die fünfjährige Amtszeit der amtierenden Vertreter. Jedes geschäftsfähige WBG-Mitglied

kann sich für die Wahl aufstellen lassen.

Die Mitglieder

Alle volljährigen und geschäftsfähigen Mitglieder

der Genossenschaft können mitbestimmen,

indem sie ihren Wunschkandidaten

wählen oder sich selbst zur Wahl stellen.

Die gewählten Vertreter bewirken durch ihre

Beschlussfassung in der Vertreterversammlung,

dass die Genossenschaft Ihre Aufgaben

erfüllen kann. Somit gestalten Sie gemeinsam

mit Vorstand und Aufsichtsrat die Zukunft der

Genossenschaft.


Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Wohnungsbaugenossenschaft

Laatzen wird von der Vertreterversammlung

gewählt. Er hat die Aufgabe,

den Vorstand in seiner Geschäftsführung

umfassend zu überwachen und im Interesse

der WBG-Mitglieder zu beraten. Der Aufsichtsrat

hat außerdem den Jahresabschluss und

den Lagebericht zu prüfen und der Vertreterversammlung

über das Prüfungsergebnis zu

berichten.


Der Vorstand

Das geschäftsführende Gremium ist gesetzlicher

Vertreter der Genossenschaft nach

innen und nach außen. Er ist für die Organisation

der Genossenschaft und die gesamte Geschäftspolitik

verantwortlich. Er führt die Geschäfte

gemäß der gesetzlichen Vorschriften

und der Satzung der Genossenschaft. In der

Sitzung des Aufsichtsrates hat der Vorstand

die erforderlichen Auskünfte über geschäftliche

Angelegenheiten zu erteilen.

Wahlvorstand

Gemäß § 1 Abs. 2 der Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung besteht der Wahlvorstand aus mindestens fünf Personen und setzt sich zusammen aus

- 1 Mitglied des Vorstandes (bestellte Mitglieder),

- 1 Mitglied des Aufsichtsrates (bestellte Mitglieder) und

- 3 Mitgliedern der Genossenschaft, die weder dem Vorstand noch

dem Aufsichtsrat angehören (gewählte Mitglieder).

 Dabei müssen die Mitglieder des Wahlvorstandes, die nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehören, überwiegen.

Mitglieder der Genossenschaft

 Frau Evelyn Noormann

 Herr Hans-Joachim Brunkau

 Frau Birgit Hofmann

 Herr Gerhard Brandes

Mitglieder des Aufsichtsrates

Herr Dirk Martin

Frau Karin Schrader

Mitglieder des Vorstandes

 Herr Martin Stegen

Wahlordnung

Die Vertreterversammlung hat am 24.06.2024 die neue Wahlordnung beschlossen

Download Wahlordnung

FAQs

zum Vertreteramt

  • Wer kann kandidieren?

    Fast jeder! Zur Wahl stellen kann

  • Welche Aufgaben kommen auf die Vertreter zu?

    Lauter wichtige Entscheidungen:

  • Wie viel Zeit braucht es für dieses Ehrenamt?

    Nicht viel: Die Vertreter kommen

  • Was müssen Sie wissen?

    Für die Arbeit sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Sie sollten lediglich das Interesse an den Belangen der WBG Laatzen mitbringen.

  • Für wie lange verpflichtet man sich?

    Die Amtszeit eines Vertreters beträgt

Haben Sie noch Fragen ?

Ihre Ansprechpartner/innnen bei der WBG Laatzen für weitere Informationen:

Team Vermietung und Bewirtschaftung

Tel.: 87897-10

Mail: vermietung@wbg-laatzen.de