Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ der WBG und gestaltet mit Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam die Zukunft der Genossenschaft. Im kommenden Jahr endet die derzeitige Amtszeit der insgesamt 65 Vertreter.
Haben Sie Lust, zu kandidieren? Im folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und ihre Antworten.
Fast jeder! Zur Wahl stellen kann
sich jedes Mitglied der WBG, das
volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig
ist. Dem Vorstand
oder dem Aufsichtsrat darf man
allerdings nicht gleichzeitig angehören.
Lauter wichtige Entscheidungen:
Die Vertreter beschließen den Jahresabschluss, entscheiden über die
Verwendung des Bilanzgewinns
der WBG, wählen den Aufsichtsrat,
entlasten Vorstand und Aufsichtsrat
und stimmen über Änderungen
der Genossenschaftssatzung ab.
Nicht viel: Die 65 Vertreter kommen
in der Regel einmal im Jahr einige
Stunden lang zur Vertreterversammlung
zusammen.
Die Amtszeit eines Vertreters beträgt
fünf Jahre. Zuletzt wurde
2020 gewählt, die nächste Wahl
findet 2025 statt. Wer Spaß an der Sache hat, kann sich wiederwählen
lassen! Natürlich kann man das
Amt auch vorher niederlegen. Man
scheidet automatisch aus dem
Vertreteramt aus, wenn man aus
der Genossenschaft ausscheidet.
Nein: Das Amt des Vertreters ist
ein Ehrenamt. Vertreter bekommen
aber sämtliche Informationen rund um die Genossenschaft aus erster
Hand. Und natürlich eine ordentliche
Bewirtung während der Vertreterversammlung!
Ganz einfach: Wer kandidieren
möchte, meldet sich am besten bei
Ina Linke vom WBG-Mitgliederservice
(Kontakt siehe letzte Seite). Sie
erklärt dann das weitere Vorgehen.
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